Am 21. Juli 2009 beschließt der Deutsche Bundestag, daß Heroin (Diamorphin) zur Substitutionsbehandlung bei Drogenabhängigen eingesetzt werden darf und über die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden soll. Mit diesem Beschluß des Deutschen Bundestages ist die Substititutionsbehandlung mit Heroin als medizinische Behandlung legalisiert worden. Ein Glück für diejenigen, die diese Behandlung brauchen.
Zugangsmodalitäten
Der Zugang zur Behandlung und die Vorgaben für eine Betriebszulassung der Vergabestellen sind sehr hochschwellig angesetzt. Der Arzt darf Heroin nur verschreiben, wenn….
1. der Arzt eine suchttherapeutische Qualifikaton im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 erworben hat, die sich auf die Behandlung mit Diamorphin erstreckt - oder die Qualifikation im Rahmen des Modellprojektes “Heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger” über eine mindestens 6 monatige Mitarbeit erworben hat,
2. der Patient eine seit mindestens 5 Jahren bestehende Opiatabhängigkeit mit schweren somatischen und psychischen Störungen bei überwiegend intravenösem Konsum nachweist und
3. der Patient zwei erfolglos beendete Behandlungen vorliegen, davon eine mindestens sechsmonatige Substitutionsbehandlung gemäß den Absätzen 2, 6 und 7 mit psychosozialer Betreuungsmaßnahme vorliegt und
4. der Patient das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Erlaubniserteilung für Einrichtungen
Die Erlaubnis erfolgt über die “Kassenärtzliche Vereinigung”, wenn……
1. die Einrichtung im örtlichen Suchthilfesystem eingebunden ist und
2. die Einrichtung über eine zweckdienliche personelle und sachliche Ausstattung verfügt,
3. eine sachkundige Person benannt wurde, die für die Einhaltung in Nr. 2 genannten Anforderungen und Auflagen der Erlaubnis- und Überwachungsbehörde verantwortlich ist und
4. die Einrichtung 3 Vollzeit-Arztstellen eingerichtet hat.
Weitere Vorgaben
- Take Home Vergabe ist nicht erlaubt,
- die psychosoziale Betreuung erfolgt nur in den ersten 6 Monaten,
- Diamorphin zur Schmerzbehandlung ist nicht zugelassen
- Diamorphin wird nur in spritzbarer Form angewandt.